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Krankenversicherungsrecht | Beiträge von Rentnern auf Kapitalleistungen einer betrieblich abgeschlossenen Lebensversicherung bei teilweiser Prämienzahlung durch den Arbeitnehmer
Die Erhebung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Leistungen aus einer vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers geschlossenen Kapitallebensversicherung ist auch dann verfassungskonform, wenn deren Prämien teilweise vom Arbeitnehmer selbst aus seinem Nettoeinkommen entrichtet wurden. Es verstößt aber gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn auch diejenigen Kapitalleistungen der Beitragspflicht unterworfen werden, die auf Beiträgen beruhen, die der Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt hat. Denn mit der Vertragsübernahme durch den Arbeitnehmer ist der Kapitallebensversicherungsvertrag vollständig aus dem betrieblichen Bezug gelöst worden und unterscheidet s...