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LSG Nordrhein-Westfalen 23.08.2010 L 16 KR 329/10 B ER, NWB 43/2010 S. 3441

Sozialrecht | Selbstständige bei Bezug von Hartz IV nicht gesetzlich krankenversichert

Wer selbstständig erwerbstätig und privat krankenversichert war, wird bei Bezug von Arbeitslosengeld II nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob die selbstständige Tätigkeit vor dem Bezug von Leistungen aufgegeben worden war. Der Kläger hatte seinen privaten Krankenschutz wegen Beitragsrückständen 2007 verloren und war vorübergehend nicht krankenversichert. Als der Kläger nach Aufgabe seiner selbstständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld II bezog, wollte er sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dies durfte die Versicherung ablehnen. Die seit dem geltende allgemeine Versicherungspflicht besteht auch in der privaten Krankenversicherung. Selbstständige, die diesem System zugewiesen sind oder waren, sind verpflichtet, ...

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