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Neue Rechtsprechung des BFH zum Umwandlungssteuerrecht
1. Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs
Nach dem NWB QAAAD-46359 (DStR 2010 S. 1517 = Kurzinfo StuB 2010 S. 720; vgl. dazu Gosch, BFH-PR 2010 S. 403) müssen als Voraussetzung für die steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs aus einer Kapitalgesellschaft gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Teilbetriebs auf die übernehmende Kapitalgesellschaft übertragen werden. Daran fehlt es aber, wenn einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen (im Streitfall: betrieblich genutzte Grundstücke) nicht übertragen werden, sondern der übernehmende Rechtsträger nur ein obligatorisches Nutzungsrecht erhält (im Streitfall: ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit einjähriger Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahrs).
Soll eine steuerneutrale Abspaltung erreicht werden, muss vielmehr zumindest das wirtschaftliche (Teil-)Eigentum der wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden. Alternativ können die zurückzubehaltenden Wirtschaftsgüter zuvor auf eine Tochter-Personengesellschaft ausgegliedert werden, die diese dann zur Nutzung vermietet. Nach Auffassung des BStBl 2010 II S. 471