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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
Nach dem zum ungarischen Steuerrecht ergangenen stehen Art. 167, 168 und 178 der MwStSystRL nationale Rechtsvorschriften entgegen, die im Rahmen rückwirkend geänderter Regelungen zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für den Abzug der vom Leistungsempfänger geschuldeten Mehrwertsteuer auf Bauarbeiten als Vorsteuer eine Berichtigung der Rechnungen für diese Umsätze und die Abgabe einer ergänzenden berichtigenden Steuererklärung verlangen, auch wenn die betreffende Steuerbehörde über alle Angaben verfügt, die für die Feststellung, dass der Steuerpflichtige als Empfänger der fraglichen Leistung die Mehrwertsteuer zu entrichten hat, und die für die Überprüfung der Höhe der abzugsfähigen Steuer erforderlich sind.
Die Streitfrage hat für die deutsche Umsatzbesteuerung zwar keine unmittelba...