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BFH 25.08.2010 II R 42/09, NWB 41/2010 S. 3253

Bewertung | Grundstückswert bei Fehlen des Bodenrichtwerts

Nach dem kann ein Grundstückswert für ein unbebautes Grundstück für Bewertungsstichtage vor dem nicht festgestellt werden, wenn der Gutachterausschuss für das Grundstück keinen Bodenrichtwert ermittelt hatte.

Anmerkung:

Das überraschende Ergebnis ist, dass der BFH den Gutachterausschuss zwar für verpflichtet hält, für jedes Grundstück einen Richtwert zu ermitteln. Weigert er sich dennoch, darf das Finanzamt jedoch keine Grunderwerbsteuer auf den Grund und Boden erheben, soweit Bemessungsgrundlage gem. § 8 Abs. 2 GrEStG der gemeine Wert ist. Im Streitfall brachte das Land ein Krankenhaus als Sacheinlage in eine GmbH ein. Der Grunderwerbsteuer unterwerfen durfte das Finanzamt nur das Gebäude, weil der Gutachterausschuss sich außerstande sah, für das 72.666 qm große Gelände einen Bode...

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