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Umsatzsteuer | Beitragszuschüsse sind kein Entgelt
Nach § 257 Abs. 2 SGB V oder § 61 Abs. 2 SGB XI geschuldete Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung sind nach dem kein Entgelt i. S. von § 10 UStG.
Die Klägerin ist als freie Journalistin für eine Rundfunkanstalt tätig und wird von Fall zu Fall gegen jeweils von dieser angebotenen Honorarpauschale tätig. Zusätzlich erhält sie Urlaubsgeld und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. In diesen Zuschüssen sah der BFH kein Entgelt für die journalistischen Leistungen, weil die Rundfunkanstalt sie aufgrund unabdingbarer gesetzlicher Verpflichtung leistet (Versicherungspflicht besteht im Streitfall wegen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze nicht). Was der Leistungsempfänger aufgrund originärer gesetzlicher Verpflichtung zahlt, ist kein Entgeltbestandteil. Der BFH lie...