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Veräußerungspreis und Besteuerungszeitpunkt nach § 17 EStG bei Einbringung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft
(1) Bringt der Stpfl. seine über der Beteiligungsschwelle des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG liegende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (hier: GmbH) in eine andere Kapitalgesellschaft (hier: AG) gegen eine Barzahlung sowie bei einer anstehenden Kapitalerhöhung bei der AG auszugebende Aktien ein und wird die AG dadurch zur Mehrheitsgesellschafterin der GmbH, so hat der einbringende Gesellschafter als Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG neben der Barzahlung gem. § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 den Betrag anzusetzen, mit dem die AG in Ausübung des ihr für die Sacheinlage gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG zustehenden Bewertungswahlrechts (Buchwert oder Zwischenwert oder Teilwert) die einbrachte Beteiligung angesetzt hat. (2) Der Veräußerungsgewinn entsteht dabei für den einbringenden Gesellschafter auch dan...