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Zuflussbesteuerung bei Veräußerung einer Beteiligung i. S. von § 17 EStG gegen wiederkehrende Zahlungen
(1) Der Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 2 EStG entsteht grundsätzlich im Zeitpunkt der Veräußerung, unabhängig davon, dass der Kaufpreis gestundet wird. (2) Eine wahlweise Zuflussbesteuerung des Veräußerungsgewinns i. S. von § 17 Abs. 2 EStG kommt nur in Betracht, wenn die wiederkehrenden Zahlungen Versorgungscharakter haben (Bezug: § 11 Abs. 1, § 17 Abs. 2 EStG).
Der Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG ist ohne Rücksicht darauf anzusetzen, ob die Veräußerung bedingt oder befristet oder ob der Kaufpreis gestundet ist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Veräußerungspreises ist grundsätzlich der Vollzug des Veräußerungsgeschäfts; auf den Zufluss des Entgelts kommt es nicht an. Die Finanzverwaltung räumt in dem IV A 6 – S 2244 – 4/03 (BStBl...