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35 Jahre Berufshaftpflicht gem. § 67 StBerG
Überblick über die Entwicklung von 1975 - 2010
Gemäß § 29 StBerG (Ursprungsfassung von 1961) mussten sich Steuerberater schon damals gegen die beruflichen Haftpflichtgefahren „angemessen” versichern. Was heute eine absolute Selbstverständlichkeit ist, klang in den 60-iger Jahren teilweise noch „sehr befremdlich”. Vor 35 Jahren – also 1975 – wurde mit dem 3. StBerÄndG der heute immer noch gültige § 67 StBerG Grundlage für alle – auch zukünftigen – Pflichtversicherungs-Bestimmungen bis hin zur gesetzlichen Normierung einer Mindest-Versicherungssumme von „500.000 DM” im Jahre 1990. Der rein summenmäßige Zwang löste 1990 nicht nur Zuspruch aus. Obwohl der Gedanke des Vermögensschutzes von Steuerberater als auch Mandant eindeutig dafür sprach. Aus Anlass dieser Historie möchten die Autoren einen Überblick über die wachsende Dynamik dieses Themenkreises geben.
I. Einleitung
Der Steuerberater bewegt sich leider in einem ständigen Spannungsfeld aus
Mandatsauftrag,
individuellem Anspruchsdenken des Mandanten,
Veränderungen der ständigen OLG/BGH-Rechtsprechung,
intransparenten Versicherungsbedingungen etc.
Hinzu kommt die stetig steigende Gesetzesflut.
Es gibt eine große Anzahl neuralgischer Kriterien, die im Rahmen einer Bewertu...