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BMF 05.08.2010 , BBK 19/2010 S. 900

Lohnsteuer | Abfrage der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bis

Seit Anfang August können Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer ihrer Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragen. Diese Abfragemöglichkeit steht nach einer Mitteilung des noch bis zum im Elster-Online-Portal [i]www.elster.de des Arbeitgebers unter der Funktion „Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern” zur Verfügung. Die Arbeitgeber haben sich für die Abfrage nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung im Elster-Online-Portal zu registrieren.

Für die elektronische Übermittlung der [i]Identifikationsnummer ist für die LSt-Bescheinigung zu verwenden Lohnsteuerbescheinigung 2010 ist grundsätzlich die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers zu verwenden . Der Arbeitgeber kann die Identifikationsnummer für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung beim BZSt erheben . Die Finanzverwalt...

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