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Wahlrecht zur Inanspruchnahme des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG beim teils dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Betriebsveräußerungsgewinn
Erzielt der Stpfl. einen Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 Abs. 1 EStG, der sowohl dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende als auch in voller Höhe zu besteuernde Gewinne enthält, wird der Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG für Zwecke der Ermittlung der nach § 34 Abs. 1 und 3 EStG tarifermäßigt zu besteuernden Gewinne vorrangig mit dem Veräußerungsgewinn verrechnet, auf den das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist (Bezug: § 16 Abs. 1 und 4, § 34 Abs. 1 bis 3 EStG 2002).
Damit entschied der BFH nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung gegen die Auffassung der Finanzverwaltung im (BStBl 2006 I S. 7, unter II., sowie in H 16 (13) der Einkommensteuerhinweise 2009). Nach Ansicht der Verwaltung ist der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG bei Sachverhalten wie im Urteilsfall (Beendigung einer Betriebsaufspaltung) anteilig auf den nach Halbeinkünfteverfahren st...