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Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flut-Katastrophe in Pakistan
Das BMF regelt mit NWB UAAAD-49288 die Steuervergünstigungen, die bei einem Engagement für die Opfer der Flutkatastrophe Ende Juli in Pakistan gelten. Die Steuererleichterungen betreffen die Einkommen-, Lohn- und Umsatzsteuer. Sie gelten für Leistungen vom 30.7.2010 bis zum 31.12.2010. Die in dem Schreiben zusammengefassten Verwaltungsregelungen betreffen folgende Punkte:
Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme, Zuwendungen an Geschäftspartner, Sonstige Zuwendungen),
Lohnsteuer (Unterstützung an Arbeitnehmer, Arbeitslohnspende),
Spenden (Vereinfachter Zuwendungsnachweis),
Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften für durch die Flut geschädigte...