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Durch Gewinnerhöhung infolge Auflösung einer Rückstellung bei einer Personengesellschaft bedingte Einkommensteuernachforderung als Masseschuld im Insolvenzverfahren
(1) Die sich aus der Verwertung der Insolvenzmasse ergebende Einkommensteuerschuld ist in einem auf den Zeitraum nach der Insolvenzeröffnung beschränkten Einkommensteuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen. (2) Masseverbindlichkeit sind die Einkommensteuerschulden, die sich aus „echten” Gewinnen einer Mitunternehmerschaft ergeben. (3) Zu den Masseverbindlichkeiten gehören auch die Einkommensteuerschulden, die sich daraus ergeben, dass bei Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft durch Auflösung einer Rückstellung auf der Ebene der Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) ein Gewinn entsteht (Bezug: § 55 Abs. 1 InsO; § 171 Abs. 10, § 182 Abs. 1, § 251 AO).
Für die Frage, ob die Einkommensteuer, die auf die nachträgliche Erhöhung des Gewinns eines Einzelunterne...