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Umsatzsteuer | Behandlung des nachträglichen Bestelleintritts des Leasinggebers
Im Fall des sog. nachträglichen Bestelleintritts des Leasinggebers behält der Kunde und spätere Leasingnehmer die Verfügungsmacht an dem Leasinggegenstand und es kommt damit nicht zu einer Rückgängigmachung der Lieferung nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG zwischen Lieferant und Kunden. Nach der wird eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum für die Fälle gewährt, in denen bis zum Zeitpunkt der Auslieferung des Leasinggegenstands auch gleichzeitig ein Antrag auf Abschluss eines Leasinggeschäfts gestellt und für die nicht missbräuchliche Rechnungen erteilt und/oder berichtigt wurden.