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OFD Rheinland 12.07.2010 – Kurzinfo ESt 34/2010 –, NWB 38/2010 S. 3012

Lohnsteuer | Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei zeitlich befristet entsandten Arbeitnehmern

Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber zeitlich befristet an ein verbundenes Unternehmen entsandt, sind zwei Fallgestaltungen nach der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 34/2010 der OFD Rheinland zu unterscheiden: (1) Das mit dem bisherigen Arbeitgeber abgeschlossene Beschäftigungsverhältnis ruht für die Dauer der Entsendung zum verbundenen Unternehmen. Dieses schließt mit dem Arbeitnehmer für die Dauer der Entsendung einen eigenständigen Arbeitsvertrag ab. Der Arbeitnehmer hat in der ortsfesten dauerhaften betrieblichen Einrichtung des (neuen) Arbeitgebers von Beginn an eine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn er diese nachhaltig aufsucht. Die durch die Tätigkeit im Inland entstehenden Aufwendungen können nur im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden. (2) Der Arbei...

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