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Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer
Ausführlicher Beitrag s. NWB 38/2010 S. 3028
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAD-52014 Der NWB RAAAD-49036 entschieden, dass Leiharbeitnehmer typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte beim Entleiher, in dessen betrieblicher Einrichtung sie tätig werden, verfügen und damit grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten geltend machen können. Mit diesem Urteil bestätigt der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist.
Bedeutung der regelmäßigen Arbeitsstätte
Der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte hat im steuerlichen Reisekostenrecht eine zentrale Bedeutung und wird immer mehr zum Streitpunkt. Mit Urteil v. hat sich der BFH mit dem Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer auseinandergesetzt.
Im entschiedenen Fall übte der Mitarbeiter als Leiharbeitnehmer in verschiedenen Betrieben in einem Hafengebiet seine Arbeit an Tätigkeitsstätten, die bis zu 5 km auseinanderlagen, aus. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten ab, da der Mitarbeiter ledig...