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Schrott-Immobilie: Schuldenerlass vor dem Verkaufsjahr erhöht Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft
Im Geltungsbereich des § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) greift – von wenigen Ausnahmen abgesehen – das Zu- und Abflussprinzip. Das FG Hessen hat den „Ausnahmenkatalog” mit seinem Urteil v. - 3 K 299/10 NWB RAAAD-47990 erweitert. Danach ist auch ein mit der finanzierenden Bank ausgehandelter Schuldenerlass selbst dann im Jahr der Veräußerung der Immobilie zu versteuern, wenn der Erlass bereits vor dem Verkaufsjahr vereinbart und wirksam wurde. Der Kläger hatte im Urteilsfall im Jahr 1997 eine Eigentumswohnung erworben. Die Verkäuferin hatte sich verpflichtet, die Wohnung zu sanieren und rd. ein Jahr später fertiggestellt an den Kläger zu übergeben. Weil die Verkäuferin ihrer Sanierungsverpflichtung nicht nachkam, behielt der Kläger die letzte Kaufpreisrate zurück. Der Versuch, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, scheiterte an der Insolvenz der Verkäuferin. Mit der finanzierenden Bank (Darlehensvertrag über die volle Kaufpreissumme und Grundschuld am Kaufobjekt) wurde am eine Vereinbarung über die Rückabwicklung des am abgeschlossenen Darlehensvertrags getroffen. Die Bank verpflichtete sich, dem Darlehenskonto des Klägers einen Betrag von rd. 97.000 € gu...