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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 299/10 EFG 2011 S. 52 Nr. 1

Gesetze: EStG § 23 Abs. 3 Satz 1

Ermittlung des Veräußerungsgewinns im Sinne des § 23 Abs. 3 EStG

Leitsatz

  1. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus einem Grundstücksgeschäft i.S.d. in § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG sind die wirtschaftlichen Vorteile einzubeziehen, die der Steuerpflichtige im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung erhalten hat. Dazu zählen auch solche Güter, die dem Steuerpflichtigen von einem Dritten zugewendet worden sind.

  2. Der Spekulationsgewinn ist nach § 11 Abs. 1 EStG im Jahr des Zuflusses des Veräußerungserlöses zu versteuern. Dabei sind in diesem Jahr abweichend von dem Zuflussprinzip des § 11 EStG auch die sonstigen Vorteile zu berücksichtigen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, aber in einem andern Kalenderjahr zugeflossen sind.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 52 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2010 S. 2848
StBW 2010 S. 825 Nr. 18
RAAAD-47990

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 03.05.2010 - 3 K 299/10

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