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„Zusammenarbeit” zwischen selbständigen (Bilanz-)Buchhaltern und Steuerberatern
Kritische Anmerkungen zum
Das Verhältnis zwischen Steuerberatern und selbständig [i]von Schubert, Berufsrecht selbständiger (Bilanz-)Buchhalter, BBK 23/2009 S. 1158, NWB TAAAD-32928 tätigen (Bilanz-)Buchhaltern, mitunter von Steuerberaterkammern und Gerichten auch als „Kontierer” bezeichnet, gestaltet sich in der Praxis positiver, als es die zahlreichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnverfahren, die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Grenzen der berufsrechtlichen Befugnisse und das Zerren um Liberalisierungen in den gesetzlichen Bestimmungen vermuten lassen. Erledigt ein selbständiger Buchhalter auf eigene Rechnung das Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufenden Lohnabrechnungen, während ein Steuerberater die Jahresabschlüsse fertigt, stimmen sich die Berater [i]OVG Düsseldorf, Urteil vom 5. 11. 2009 - 4 A 2698/04, NWB AAAAD-49020 untereinander ab und arbeiten Hand in Hand.
Ob und inwieweit ein Steuerberater einen selbständigen Buchhalter mit Buchhaltungsarbeiten unterbeauftragen darf, hat nun das OVG Düsseldorf in einem bemerkenswerten, aber m. E. nicht tragfähigen Urteil geprüft.
I. Zum Sachverhalt der Entscheidung des
Eine Steuerberaterkammer hatte ihre Mitglieder in einem Rundschreiben darüber informiert, dass eine Zusam...