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Berufsrecht selbständiger (Bilanz-) Buchhalter – Teil 1: Befugnisse
Wegweiser zur Vermeidung von Abmahnungen und Haftungsrisiken
Wer sich als Bilanzbuchhalter selbständig macht, ist Unternehmer – und muss sich im Wettbewerb behaupten. Wie die Praxis zeigt, kann das allzu leicht schief gehen: Ein Überschreiten der Befugnisse, eine zu aggressive Werbung oder schlichte Unachtsamkeit bei der Verwendung der Berufsbezeichnung rufen Mitbewerber auf den Plan, die sich ihrerseits gegen (unfairen) Wettbewerb schützen wollen. Es drohen nicht nur Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Steuerberater, deren Kammern oder andere Bilanzbuchhalter. Befugnisüberschreitungen können zu empfindlichen Regressforderungen durch ehemalige Kunden führen.
In einer dreiteiligen Beitragsreihe wird dargestellt, was selbständige (Bilanz-)Buchhalter dürfen, was sie besser bleiben lassen und wie sie sich im Falle eines „Angriffs” richtig verhalten. Im zweiten Teil in BBK 1/2010 geht es um die Fallstricke bei der Werbung, der dritte und letzte Teil in BBK 2/2010 zeigt, was zu beachten ist, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert.
I. Die Befugnisse selbständiger Bilanzbuchhalter
Das Leistungsspektrum selbständiger Bilanzbuchhalter ist vielfältig: Es beschränkt sich nicht nur auf das Verbuchen der laufenden ...