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Geänderte USt-Befreiungen für Postdienstleistungen
Für einige Postdienstleistungen ist seit die Umsatzsteuerbefreiung entfallen. Umsatzsteuerbefreit sind nur noch solche Postdienstleistungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Dies sind insbesondere Briefsendungen bis 2 kg (inkl. Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften), Pakete bis 10 kg sowie Einschreibe- bzw. Wertsendungen. Der Versand an Ziele außerhalb der EU bleibt ebenfalls grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Alle anderen Leistungen sind nicht mehr von der USt befreit. Ihre Mandanten sollten daher anders als bisher prüfen, ob sie Vorsteuer ziehen können, z. B. unter www.deutschepost.de (→ Suche „USt”).