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Pfändungssicheres Konto („P-Konto”) in Kraft getreten
Seit dem kann jeder Verbraucher sein Girokonto kostenlos in ein Konto mit Pfändungsschutz, das sog. P-Konto, umwandeln lassen. Auf dem P-Konto bleibt auch im Falle einer Pfändnung monatlich ein Grundfreibetrag von 985,15 ? vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Dieser Freibetrag erhöht sich dementsprechend, wenn z. B. Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Die notwendigen Bescheinigungen erstellen u. a. Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Schuldner-Beratungsstellen.
Die Kontoumwandlung kann auch ohne vorliegende Pfändung erfolgen; allerdings sollten Personen ohne Schulden davon absehen, da ein P-Konto der SCHUFA gemeldet wird, was sich negativ auf die Bonität auswirkt.