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Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse – Ausführliche Fassung zu Nolte, NWB 37/2010 S. 2949
Anmerkungen zum und zu den gesetzlichen Änderungen
Das (BStBl 2010 I S. 140) passt die bestehenden Anwendungsregelungen zu § 35a EStG an die Gesetzesänderungen durch das Konjunkturpaket I v. (BGBl 2008 I S. 2896) und durch das Familienleistungsgesetz v. (BGBl 2008 I S. 2955) an. Es löst das bisherige Anwendungsschreiben v. 26. 10. 2007 (BStBl 2007 I S. 783) ab. Darüber hinaus enthält das BMF-Schreiben erstmals eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Auch das Muster für eine Bescheinigung, die als Anlage zur Jahresabrechnung für Vermieter und für Wohnungseigentümergemeinschaften verwendet werden kann, wurde aktualisiert. Schließlich enthält das Schreiben wichtige Ausführungen zu dem Bereich der Aufwendungen im Zusammenhang mit Wohn- und Pflegeheimen. Es stellt die Auswirkungen der aus der Pflegeversicherung erhaltenen Versicherungsleistungen auf die Steuerermäßigung nach § 35a EStG klar.
I. Überblick
1. Entstehung und Zukunft des § 35a EStG
[i]Seit 1. 1. 2003 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und DienstleistungenMit § 35a EStG war zum durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. 12. 2002 (BGBl 2002 I S. 4621) eine Steuerermäßigung in Form eines Steuerabzugsbetrags eingeführt worden. Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen wurde die Steuerermäßigung zunäc...BGBl 2007 I S. 3150