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Umsatzsteuer | Unternehmerische Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Übt der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine unternehmerische Tätigkeit aus, ist nach dem die Umsatzsteuer aus dieser Tätigkeit nicht bereits deshalb eine Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, weil der Schuldner dabei mit Billigung des [i]Rondorf NWB YAAAD-22839 Insolvenzverwalters u. a. auch Massegegenstände verwendet.