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Zweifel an der Saldierungsfähigkeit von Planvermögen nach IFRS
I. Einleitung
Nach IAS 19 entspricht der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan ( defined benefit plan) in der Bilanz eines Unternehmens zu erfassende Betrag (Rückstellungen für Pensionen) dem Saldo aus
dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung etwaiger versicherungsmathematischer Gewinne bzw. Verluste und dem bisher noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und
dem am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert ( fair value) derjenigen Vermögenswerte, die der Definition des Planvermögens nach IAS 19 genügen (IAS 19.54).
Das Planvermögen umfasst – neben qualifizierten Versicherungspolicen – insbesondere Vermögen, das durch einen langfristigen externen Träger (Fonds) gehalten wird (IAS 19.7). Als plan asset qualifizierendes Vermögen wird im Abschluss mit bestehenden Verpflichtungen verrechnet ( offset) und ist bilanziell nicht mehr sichtbar. S. 179
Fraglich ist bei der Übertragung von Vermögen vom Berichts- bzw. Trägerunternehmen auf einen zur Bedienung der Altersvorsorgeverpflichtungen gegründeten externen Träger („Fonds”) das Verhältnis von den Saldierungsvorschriften des IAS 19 zu den allgemeinen Ausbuchu...