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Bei mehreren betrieblichen Kfz greift 1 %-Methode für jedes einzelne Kfz
Die Besteuerung der Pkw-Privatnutzung nach der 1 %-Methode ist für jedes einzelne betriebliche Kfz vorzunehmen, wenn
zum Betriebsvermögen mehrere betriebliche Kfz gehören und
der Steuerpflichtige jedes dieser Kfz auch privat nutzt, ohne ein Fahrtenbuch zu führen.
Dem Steuerpflichtigen ist der Einwand verwehrt, dass kein weiterer Angehöriger seines Haushalts die Kfz privat genutzt habe. Denn die Besteuerung [i]1 %-Methode ist auf das Fahrzeug bezogennach der 1 %-Methode erfolgt fahrzeugbezogen – und nicht personenbezogen.
Es kommt damit zu einer Mehrfachbesteuerung der Privatnutzung: Denn für jedes einzelne betriebliche Kfz ist der Privatanteil nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln, auch wenn der Steuerpflichtige [i]Mehrfachbesteuerunginsgesamt nicht mehr Privatfahrten unternommen hat als bei nur einem einzigen betrieblichen Kfz.