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BFH 07.04.2010 I R 77/08, BBK 11/2010 S. 487

Bilanzberichtigung: Subjektiver Fehlerbegriff auf dem Prüfstand

Der I. Senat des BFH stellt das Rechtsinstitut des sog. subjektiven Fehlers im Rahmen der Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG infrage und hat hierzu den Großen Senat des BFH angerufen. Nach Auffassung des I. Senats kommt es für eine Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG ausschließlich darauf an, ob die aufgestellte Bilanz objektiv fehlerhaft ist oder nicht.

Das bedeutet nach Auffassung des I. Senats:

Wird nach Bilanzaufstellung eine bis dahin umstrittene Rechtsfrage entgegen dem gewählten Bilanzansatz höchstrichterlich entschieden, muss die Bilanz berichtigt werden. Es kommt also nicht darauf an, ob der vom Kaufmann [i]Bilanzberichtigung als Folge geänderter Rechtsprechunggewählte Bilanzansatz bei Bilanzaufstellung vertretbar und damit subjektiv nicht fehlerhaft war.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH ist eine Bilanz hingegen nur dan...

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