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Kein Veräußerungsverlust bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs
Geplante Änderungen durch das JStG 2010
[i]BFH, Urteil v. 22. 4. 2008 - IX R 29/06, BStBl 2009 II S. 296Im Gesetzentwurf zum JStG 2010, den das Bundeskabinett am auf den Weg gebracht hat, ist eine Änderung des § 23 EStG vorgesehen. Mit dieser Änderung soll die steuerliche Geltendmachung eines Verlusts aus der Veräußerung von Gegenständen des täglichen [i]Nacke, NWB F. 3 S. 15225Gebrauchs in Zukunft unterbunden werden. Von der Regelung sind insbesondere die Verkäufe von Jahreswagen betroffen. Erst im Jahr 2008 wurde durch ein Urteil des [i]NWB Reform Radar zum JStG 2010 die Abzugsmöglichkeit von diesen Verlusten geschaffen. Mit der Neuregelung werden durch eine „rechtsprechungsbrechende Gesetzgebung” die Wirkungen des BFH-Urteils nivelliert.
I. Entscheidung des und die Folgen
1. Entscheidung des BFH
[i]Veräußerungsverlust aus Pkw-VerkaufIm entschiedenen Fall hatte der Kläger im Januar 2001 einen gebrauchten Pkw für 58.500 DM erworben und ihn im Oktober 2001 für 53.800 DM verkauft. Den Verlust von 4.700 DM erklärte er in seiner Einkommensteuererklärung für 2001. Das Finanzamt berücksichtigte diesen Verlust nicht. [i]Bejahung der Steuerbarkeit des VeräußerungsverlustsDer BFH entschied mit Urteil v. - IX R 29/06 (BStBl 2009 II S. 296), dass der Verlust aus dem unterjährigen Verkauf des Pkw steuerbar i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist...