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Private Veräußerungsverluste bei Wirtschaftsgütern des täglichen Lebens
Anmerkung zum
Der BFH hat mit dieser Entscheidung den Gesetzgeber herausgefordert. Entgegen der Meinung in der Literatur vertritt er die Ansicht, dass Verluste aus dem unterjährigen Verkauf eines privaten Pkw nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der Bemessung der Einkommensteuer zu berücksichtigen sind. Ob sich diese Abzugsmöglichkeit für den Veranlagungszeitraum 2008 und folgende ergibt, bleibt abzuwarten. Das Jahressteuergesetz 2009, das insoweit als Regierungsentwurf vorliegt, sieht bisher noch keine Änderung vor.
DokID ▶ NWB RAAAC-81452. Rechtsgrundlagen ▶ § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Vorinstanz ▶ NWB SAAAC-31044.
I. Sachverhalt und Problemstellung
Der Sachverhalt der BFH-Entscheidung ist sehr einfach. Der Kläger erwarb am ein gebrauchtes BMW-Cabrio für 58 500 DM und verkaufte es am für 53 800 DM. Den Verlust von 4 700 DM erklärte er in seiner Einkommensteuererklärung für 2001. Der Beklagte berücksichtigte diesen Verlust nicht. Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Revision war dagegen erfolgreich.
Hintergrund des Falls ist die Vorschrift des § 23 Abs. 1 EStG. Danach werden die Fallgruppen aufgelistet, die zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehören. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG sind nach § 22 Nr. 2 EStG als sonstige Einkünfte steue...