Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers auf nachträglich festgesetztes Kindergeld
Leitsatz
1) Eine Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld gemäß § 74 Abs. 2 EStG kommt nach der Rspr. des BFH in den Fällen
und für Zeiträume nicht in Betracht, in denen Sozialleistungen an ein in einem eigenen Haushalt lebenden Kind erbracht worden
sind, während das Kindergeld unter Geltung des BSHG als Einkommen beim anspruchsberechtigten Elternteil zu berücksichtigen
war.
2) Ein Erstattungsanspruch gemäß § 74 Abs. 2 EStG besteht jedoch, wenn die minderjährigen Kinder zum Haushalt der Eltern gehörten
und das Kindergeld auf die Sozialleistungen angerechnet worden wäre.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2010 S. 18 Nr. 20 EFG 2010 S. 1140 Nr. 14 EStB 2010 S. 463 Nr. 12 TAAAD-43659
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