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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 244

Überblick über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Steuerliche Entlastungen von Unternehmen und Familien

Dipl.-Finanzwirt (FH) Florian Fischer, Ludwigshafen und Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Merker, Berlin

Der Deutsche Bundestag hat am das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet, dem der Bundesrat am zugestimmt hat. Das erste Steuergesetz der neuen Koalition enthält sowohl Maßnahmen zur Entlastung von Familien als auch zur Entlastung von Unternehmen. Der folgende Beitrag stellt die Inhalte des Gesetzes vor.

I. Anhebung Kindergeld und Freibeträge für Kinder

Auch im Kalenderjahr 2010 hat der Gesetzgeber, wie schon im Vorjahr, bei der Förderung von Familien finanziell nachgelegt. Das Kindergeld sowie der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wurden erhöht.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2010
2009
Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag)*
4 488 €
3 864 €
Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf*
2 520 €
2 160 €
Kindergeld
- erstes und zweites Kind
- drittes Kind
- weitere Kinder

184 €
190 €
215 €

164 €
170 €
195 €
* Für Eltern, die nicht miteinander leben oder geschieden sind, gelten jeweils die hälftigen Freibeträge.

Die Erhöhung des Freibetrags für das sächliche Existenzminimum des Kindes und des Freibetrags...

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