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Reverse-Charge-Verfahren bei Umsätzen mit Emissionsrechten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAD-42773 Der Rat hat am die RL 2010/23/EU (ABl EU 2010 Nr. L 72 S. 1) angenommen, mit der ein neuer Art. 199a in die MwStSystRL eingefügt wird, um den EU-Mitgliedstaaten die optionale und temporäre Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Umsätzen mit Emissionsrechten zu ermöglichen. Damit konnte sich der Rat zunächst nur auf einen Teil des RL-Vorschlags der EU-Kommission v. (vgl. Hofmann, NWB 42/2009 S. 3257) einigen. Die Rechtsänderung auf EU-Ebene stellt die Reaktion auf verstärkt aufgetretene Betrugsaktivitäten im Bereich des Emissionshandels dar und schafft nunmehr eine einheitliche Rechtsgrundlage zur Betrugsabwehr in diesem Bereich. Deutschland macht von dem neuen Wahlrecht durch Neufassung des § 13b UStG Gebrauch.
Änderung der MwStSystRL
[i]Reverse-Charge-Verfahren für Übertragungen von TreibhausgasemissionszertifikatenIn die MwStSystRL wird ein neuer Art. 199a eingefügt, der den EU-Mitgliedstaaten bei Umsätzen mit Emissionsrechten die Option einräumt, den unternehmerischen Leistungsempfänger als Schuldner der Mehrwertsteuer zu bestimmen (Reverse-Charge-Verfahren). Die Neuregelung gilt für Übertragungen von Treibhausgasemissionszertifikaten gem. Art. 3 der RL 2003/87/EG, die gem. Art. 12 dieser Richtlinie übertragen werden können. In den Anwendungsbereich ...