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FG Köln | Ausländische Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen des Progressionsvorbehalts
Im Rahmen der Ermittlung des Progressionstarifs nach § 32b EStG sind ausländische Einkünfte ohne Abzug der im Ausland gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen (EFG 2010 S. 415).
Die Klin. erzielte aufgrund ihrer Beschäftigung in den Niederlanden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Sie erklärte für das Streitjahr einen nach dem DBA Niederlande steuerfreien Arbeitslohn. Hierbei zog sie neben Werbungskosten einen dem Lohn hinzugerechneten Beitrag des Arbeitgebers zur Krankenversicherung und einen eigenen Krankenkassenbeitrag der Klin. ab. Das FA nahm die Steuerfestsetzung vor, ohne die gezahlten Krankenversicherungsbeiträge zum Abzug zuzulassen. Das FG gab der Klage zum Teil statt. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung ist im Rahmen des Progressionstarifs zu berücksichtigen. U...