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Wert- und Darlehensverluste im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
Einschränkung des Teilabzugsverbots durch das
Wie werden Wertverluste bei Anteilen im Betriebsvermögen behandelt?
Was gilt nach dem ?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis sind in Betracht zu ziehen?
Die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit einem Mindestumfang von 1 % unterliegt gem. § 17 EStG ab dem Jahre 2009 der Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren. Das Teileinkünfteverfahren erfasst gem. § 3 Nr. 40 EStG die steuerpflichtigen Einnahmen (z. B. nach § 3 Nr. 40 Buchst. b bzw. Buchst. c EStG Einnahmen aus der Veräußerung bzw. dem Veräußerungspreis bei der Veräußerung von Anteilen, nach § 3 Nr. 40 Buchst. a bzw. Buchst. d EStG die Dividendeneinnahmen), während § 3c Abs. 2 EStG u. a. die Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten, Werbungskosten bzw. die Anschaffungskosten erfasst, die mit den dem § 3 Nr. 40 EStG zugrunde liegenden Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und zwar unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen anfallen.
I. Wertverluste von Beteiligungen
Neben Gewinnen oder Verlusten anlässlich einer Veräußerung der Beteiligung werden auch Auflösungsgewinne oder -verluste ...