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Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
Prüfungskriterien bei „besonderen Fällen” i. S. d. § 29 ErbStG und aktuelle Rechtsprechung
Schwiegereltern können künftig ihre Geschenke an den (Ex-)Partner des Kindes leichter von diesem zurückfordern. Das hat der NWB QAAAD-37423 entschieden und hat damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Schenkungsteuerlich stellt sich damit die Frage, ob und ggf. welche Konsequenzen eine solche Rückforderung hat. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erlischt die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste. Der nachfolgende Beitrag beantwortet daher zunächst die o. a. Frage in diesem Urteilsfall und führt darüber hinaus den Begriff „besondere Fälle des § 29 ErbStG” und den entsprechenden Anwendungsrahmen näher aus. Im Fokus stehen dabei insbesondere Sachverhalte, in denen im Zusammenhang mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz Rückforderungsklauseln vereinbart wurden. Zahlreiche Beispiele hierzu finden Sie ergänzend in der NWB-Datenbank unter der DokID NWB OAAAD-39304.
I. Allgemeines
§ 29 ErbStG regelt, dass in „besonderen Fällen” die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit erlischt. Der erste Absatz der Vorschrift gibt vier Fall...