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Umsatzsteuer | Abgrenzung von Lieferungen und Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
Mit Beschlüssen v. - XI R 6/08 NWB JAAAD-33134 und XI R 37/08 NWB ZAAAD-33133 sowie vom - V R 3/07 NWB NAAAD-33137 und V R 35/08 NWB XAAAD-33138 hat der BFH diese Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken vorgelegt. Als Konsequenz aus diesen Vorlagebeschlüssen hat das entschieden, dass die Regelungen des (BStBl 2008 I S. 949) bis auf Weiteres anzuwenden sind. Dies gilt allerdings nicht für die Bestuhlung in Kinos, Sporthallen und Stadien. Diese ist nicht (mehr) als Verzehreinrichtung anzusehen, sofern keine zusätzlichen Vorrichtungen vorhanden sind, die den bestimmungsgemäßen Verzehr der Speisen und Getränke an Ort und Stelle e...