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Einkommensteuer | Einkünfte eines Rechtsanwalts aus der Tätigkeit als Insolvenzverwalter
Nach dem ist die berufsmäßige Tätigkeit von Rechtsanwälten im Bereich der Insolvenzverwaltung eine vermögensverwaltende Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, die sich unter Berücksichtigung der Vervielfältigungstheorie als gewerbliche Tätigkeit darstellen kann (hier: überregional an drei Standorten tätiger Rechtsanwalt, der zwei bis drei weitere Rechtsanwälte, einen Betriebswirt, fünf bis sieben Rechtsanwalts- und Steuergehilfinnen sowie weitere Hilfskräfte beschäftigt). Dem (BStBl 2002 II S. 202) ist insoweit keine rückwirkende Verschärfung der Rechtsprechung zu entnehmen. Für die Einordnung als freiberufliche Tätigkeit ist erforderlich, dass der Berufsträger im gesamten Aufgabenbereich des Insolvenzverwalters höchstpersönlich tätig wird. Die hö...