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Neuregelung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IFRS 9)
Die Einführung von IFRS 9 bedeutet keinen systematischen Neuanfang bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten.
Der von mancher Seite geforderten Abkehr von einer fair value-Bilanzierung hat der IASB ebenso eine Absage erteilt wie dem Wunsch anderer Gruppierungen nach einem vollständigen Zeitwertmodell. Es gibt damit weiterhin ein Nebeneinander von fortgeführten Anschaffungskosten und beizulegenden Zeitwerten ( mixed model).
Da das Endorsement durch die Europäische Kommission derzeit ausgesetzt wurde, ist offen, ob bzw. wann die neuen Regelungen in der EU tatsächlich angewandt werden können.
Der IASB hat am den neuen Standard IFRS 9 – Finanzinstrumente verabschiedet . Damit ist die erste von drei Phasen zur Überarbeitung der Vorschriften für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zum Teil abgeschlossen. Deren Bilanzierung soll vereinfacht werden. Der neue Standard enthält eine Reduktion der gegenwärtig vier Kategorien von Finanzinstrumenten auf nur noch zwei. Finanzielle Vermögenswerte werden entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei dem...