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IWB Nr. 6 vom Seite 197

Steuersatzerhöhung in Griechenland

StB Dipl.-Fw. (FH) Ronny Langer, küffner maunz langer zugmaier, München

Die ausufernde Staatsverschuldung zwingt Griechenland dazu, radikale Maßnahmen zu ergreifen, um den Staatsbankrott zu vermeiden. Ein Hauptaugenmerk liegt auf den Steuereinnahmen. Eine der ersten Maßnahmen ist die Erhöhung der Umsatzsteuersätze. Diese trat bereits mit Wirkung ab in Kraft.

[i]Gesetz zum Schutz der nationalen Wirtschaft durch Notmaßnahmen zur Bekämpfung der FinanzkriseWährend für die meisten der angekündigten Änderungen der griechischen Steuergesetze noch nicht einmal Gesetzentwürfe vorliegen, ist das „Gesetz zum Schutz der nationalen Wirtschaft durch Notmaßnahmen zur Bekämpfung der Finanzkrise” bereits am verabschiedet worden. Neben der Anpassung der Verbrauchsteuern für Tabak-, Alkohol- und Mineralölprodukte, der Einführung einer Stromsteuer, der Einführung einer Luxussteuer und der Festsetzung eines Einmalbeitrags auf Einkommen von Privatpersonen wurden u. a. auch die Umsatzsteuersätze erhöht.

[i]Erhöhung der SteuersätzeDer Regelsteuersatz wurde von 19 % auf 21 % erhöht, der ermäßigte Steuersatz von 9 % auf 10 % und der stark ermäßigte Steuersatz von 4,5 % auf 5 %. Die Erhöhungen sind ab dem wirksam. Lediglich für Tabakprodukte gelten die neuen Steuersätze bereits ab dem .

Die auf den Ägäischen Inseln geltenden e...

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