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Bürokratieabbau für Kleinstunternehmen geplant
[i]Vorschlag der Europäischen Kommission KOM (2009) 0083 endg. unter www.europarl.europa.eu/oeil/FindByProcnum.do?lang=en&procnum=COD/2009/0035Kleinstunternehmen sollen nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Bilanzrichtlinie 78/660/EWG (KOM (2009) 0083 endg.) und der Entschließung des Europäischen Parlaments v. dazu von der Pflicht befreit werden, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen einer Lockerung im Rat der EU zustimmen; bislang lehnt allerdings eine Sperrminorität das Vorhaben ab. In einem weiteren Schritt stünde es den Mitgliedstaaten frei, ob sie die Änderung im nationalen Recht umsetzen, um das Geschäftsumfeld für solche Kleinstunternehmen zu vereinfachen. Die begünstigten Unternehmen blieben weiterhin verpflichtet, Aufzeichnungen über ihren Geschäftsverkehr und die finanzielle Lage zu führen.
Das Bundesjustizministerium begrüßt den Vorschlag für die Vereinfachung der Bilanzierung besonders kleiner Gesellschaften, „namentlich bei der GmbH und der GmbH & Co. KG”.
[i]Merkmale der Kleinstunternehmen, sog. MicrosDie Befreiungsoption beträfe Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen erfüllen: S. 197
die Bilanzsumme liegt unter 500.000 €,
der Netto-Umsatz liegt unter 1.000....