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Umsatzsteuer | Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs
Mit Urteil v. 19. 11. 2009 - V R 16/08 NWB MAAAD-34799 hat der BFH entschieden, dass die Lieferung von selbst erzeugten landwirtschaftlichen Erzeugnissen auch dann noch der Besteuerung nach Durchschnittssätzen nach § 24 UStG unterliegt, wenn sie nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs erfolgt. Nach dem BMF-Schreiben sind die Grundsätze des BFH-Urteils nicht in den Fällen der Option nach § 24 Abs. 4 UStG anzuwenden. Nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Optionserklärung ausgeführte Leistungen unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung, auch wenn dabei zuvor selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte veräußert oder Hilfsumsätze ausgeführt werden.