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BFH 28.10.2009 I R 4/09, NWB 12/2010 S. 878

Umwandlungssteuer | Kein Übergang des Verlustabzugs bei „Abwärtsverschmelzung”

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wurde im Jahr 1998 eine Holdinggesellschaft auf ihre bisherige einzige Tochtergesellschaft verschmolzen, ist ein bei ihr bestehender verbleibender Verlustabzug nicht auf die Tochtergesellschaft übergegangen. (2) Die Feststellung eines im Rahmen einer Verschmelzung auf die Übernehmerin übergegangenen vortragsfähigen Gewerbeverlusts muss inhaltlich an die Verlustfeststellung für die übertragende Gesellschaft anknüpfen (Bestätigung des , BStBl 1998 I S. 268).

Anmerkung:

Die Entscheidung ist zu altem Recht ergangen, das den Übergang des körperschaftsteuerlichen Verlustabzugs bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften noch für den Fall vorsah, dass die übernehmende Gesellschaft den Betrieb der übertragenden Gesells...

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