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Worauf müssen Arbeitgeber nach dem aus lohnsteuerlicher Sicht achten?
Ermäßigter USt-Satz bei Beherbergung
Die mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum eingeführte Umsatzsteuerermäßigung für Beherbergungsleistungen hat für erheblichen Wirbel gesorgt, vor allem auch durch die lohnsteuerlichen Fragen bei der Erstattung von Frühstücksleistungen. Das BMF hat nun mit Schreiben vom sowohl zu den umsatz- als auch zu den lohnsteuerlichen Folgen der Änderung des Umsatzsteuersatzes [i]Zur Umsatzsteuer und dem Wortlaut des Schreibens vgl. den Beitrag von Eckert ab Seite 247 in diesem Heft. für Beherbergungsleistungen Stellung genommen.
An den bisher geltenden Grundsätzen bezüglich der lohnsteuerlichen Behandlung des Frühstücks hat sich durch das BMF-Schreiben jedoch nichts geändert: Die Finanzverwaltung unterscheidet weiterhin, ob dieses vom Arbeitgeber veranlasst ist oder nicht. Der Beitrag zeigt, was Arbeitgeber bei der lohnsteuerlichen Erstattung beachten müssen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in BBK 6/2010 S. 239.
I. Rückwirkende Anwendung ab
Die lohnsteuerlichen Regelungen des BMF-Schreibens sind als Ergänzung [i]Rückwirkende Anwendung ab 1. 1. 2010 der LStR zu sehen und für Übernachtungen mit Frühstück ab anzuwenden. Die Finanzverwaltung beanstandet es aber nicht, wenn die im Schreiben genannten Voraussetzungen bis zu drei Monate nach Veröffentlichung dieses Schreibens nicht ...