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(Ver-)Kauf gegen Erfolgsbeteiligung
I. Vom einfachen zum strukturierten Kaufgeschäft
Der Einführungskurs in der Buchhaltungsschule beginnt gewöhnlich mit dem berühmten Sachverhalt: „Kunde erhält Ware gegen Ziel”. Die Buchungen „per Debitor an Erlös” und „per Wareneinstand an Kreditor” gelten, da formal richtig, als unproblematisch. Erst in Veranstaltungen für Fortgeschrittene wird dann das Zeitmoment problematisiert: Wann sind eigentlich diese beiden Buchungen bei den Geschäftspartnern vorzunehmen?
Auch hier antwortet das HGB/EStG gestützt auf die einschlägige BFH-Rechtsprechung unproblematisiert: Dann wenn die Preisgefahr, also das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware, auf den Erwerber übergegangen ist oder anders ausgedrückt: Wenn der Lieferant seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag „wirtschaftlich erfüllt hat”. Dies soll dann der Fall sein, wenn dem Verkäufer nur noch die als überschaubar geltenden Risiken des Zahlungseingangs und der Gewährleistung verblieben sind (sog. Risikominimierung).
Diese Rechtsdogmatik passt auf die gängigen Geschäfte in der Alltäglichkeit des Wirtschaftslebens, aber nicht mehr unbedingt auf zunehmend feststellbare Verkaufs- ...