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Ist § 3c EStG auf ausländische Einkünfte anwendbar und mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAD-38581 § 3c Abs. 1 EStG dient der Vermeidung einer doppelten Begünstigung durch die steuerliche Freistellung von Auslandseinkünften einerseits und den Abzug von Werbungskosten andererseits. Der inländische Gesetzgeber ist auch unter Berücksichtigung des Rechts der Freizügigkeit zu einer derartigen doppelten Begünstigung nicht verpflichtet – so der rechtskräftige NWB MAAAD-26835.
Begriff der Werbungskosten
[i]Grundsätzlich abzugsfähig, …Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Einnahmenerzielung stehen. Sie sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig, weil ein Steuerpflichtiger nur seine Nettoeinnahmen, also die Einnahmen abzüglich der dafür aufgewandten Kosten, versteuern soll.
Werbungskosten auf steuerfreie Einnahmen nicht abzugsfähig
[i]… aber nicht bei steuerfreien EinnahmenDie grundsätzliche Abzugsfähigkeit gilt aber nicht für Werbungskosten, die für steuerfreie Einnahmen anfallen; diese dürfen nach § 3c EStG das zu versteuernde Einkommen nicht mindern. Steuerfrei sind insbesondere Einnahmen, die ein Steuerpflichtiger im Ausland erzielt, so dass die zur Erzielung dieser Einnahmen entstehenden Aufwendungen bei der Besteuerung in Deutschland nicht geltend gemacht werden können...