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Leerkosten bei der Ermittlung der Herstellungskosten nach BilMoG
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 209 und unter NWB PAAAD-37539 Auch nach Inkrafttreten des BilMoG bleibt der – in der Praxis wahrscheinlich unvermeidliche – Ermessensspielraum bei der Berücksichtigung von Leerkosten bei der Ermittlung der Herstellungskosten bestehen – und ist durchaus bedeutend, vor allem in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise mit ihren zum Teil erheblichen Rückgängen der Auslastungsquoten. Der Beitrag stellt sowohl den bilanzrechtlichen state-of-the-art als auch die kostenrechnerischen Möglichkeiten zur Bezifferung der Leerkosten dar. Teil 1 des Beitrags erschien in BBK 4/2010 S. 166 und steht in der NWB Datenbank unter NWB PAAAD-37539 zur Verfügung.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 5/2010 S. 209 und unter NWB PAAAD-37539.
I. Bestandteile der Herstellungskosten nach BilMoG
[i]Bestandteile der HerstellungskostenMit der Neufassung des § 255 Abs. 2 HGB i. d. F. BilMoG wurden vorherige Wahlrechte in Bezug auf die Herstellungskosten eingedämmt. Insbesondere wurde die Untergrenze der Aktivierung auf den gemäß R 6.3 EStR steuerlich gebotenen Umfang angehoben.
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„müssen” |
„brauchen nicht” |
„dürfen nicht” | |
„Stufe
1” • Materialeinzelkosten (Fertigungsmaterial) • Fertigungseinzel- kosten (Fertigungslöhne) • Sondereinzel- kosten de... |