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Die Berücksichtigung von Leerkosten bei der Ermittlung der Herstellungskosten
Ermessensspielräume im Rahmen des BilMoG
Auch nach Inkrafttreten des BilMoG bleibt der – in der Praxis wahrscheinlich unvermeidliche – Ermessensspielraum bei der Berücksichtigung von Leerkosten im Rahmen der Ermittlung der Herstellungskosten bestehen. Dieser Sachverhalt ist keineswegs vernachlässigbar. Zum einen kann er eine Ausprägung progressiver Bilanzpolitik bedingen, die zumeist von krisenhaften Unternehmen genutzt wird. Zum anderen ist dessen wertmäßige Signifikanz erheblich, zurzeit besonders angesichts der in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise realisierten Auslastungsrückgänge. Der Beitrag stellt sowohl den bilanzrechtlichen state-of-the-art als auch die kostenrechnerischen Möglichkeiten zur Bezifferung der Leerkosten dar.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Herstellungskosten
1. Begriff der Herstellungskosten
[i]Begriff der HerstellungskostenNach § 255 Abs. 2 HGB sind Herstellungskosten diejenigen Aufwendungen, „die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.
Dazu gehören die Materialkos...