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Bilanzierung | Abschreibung in der Ergänzungsbilanz entsprechend der Abschreibung in der Gesamthandsbilanz
Nach dem ist der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft einkommensteuerrechtlich als entgeltliche Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern zu werten. Hat ein Gesellschafter seinen Mitunternehmeranteil entgeltlich erworben, sind die Anschaffungskosten in einer Ergänzungsbilanz zu erfassen und fortzuschreiben, soweit die Aufwendungen den Betrag des übergehenden Kapitalkontos in der Steuerbilanz der Personengesellschaft übersteigen. Eine Personengesellschaft hat einen einheitlichen Betriebsvermögensvergleich durchzuführen, daher sind grds. auch die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens einheitlich zu bilanzieren. Der in der Ergänzungsbilanz eines Mitunter...