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Bewertung und GuV-Ausweis stiller Beteiligungen beim Kapitalgeber
I. Sachverhalt
Im Interesse der langfristigen Absicherung der Vertragsbeziehungen zu einem bedeutenden Vorlieferanten V leistet S Anfang 01 eine stille Einlage von 2.000. Das Kapital dient der Wachstumsfinanzierung. Der Vertrag über die stille Gesellschaft sieht eine Beteiligung von 20 % am laufenden Gewinn oder Verlust, jedoch keine Beteiligung an stillen Reserven bzw. einem Liquidationsergebnis vor. Die Laufzeit des Vertrags beträgt zehn Jahre.
In 01 erzielt V einen Verlust von 500. Dieser war für die Anlaufphase der Erweiterungsinvestitionen planmäßig auch erwartet worden. In 02 erzielt V einen Gewinn von 1.500. Der nach Abzug des Verlustvortrags verbleibende Gewinn von 1.000 wird Mitte 03 anteilig, d. h. mit 200 an S ausgezahlt. Die stille Beteiligung weist S im Finanzanlagevermögen aus. Aufwendungen möchte er so spät wie möglich erfassen. S und V haben ein kalendergleiches Geschäftsjahr. Der Abschluss der V wird jeweils Anfang März des Folgejahres festgestellt, der der S Ende März.
II. Fragestellungen
Wie ist die stille Beteiligung in der Bilanz des S per und 02 unter Berücksichtigung der jeweiligen Verlust-/Gewinnbeteiligung zu bewerten b...