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Aktuelle Entwicklungen bei der Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit
1. Berufe in der Informationstechnologie
Die Finanzgerichte hatten in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Sachverhalte entschieden, in denen es um die Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit in Berufen in der Informationstechnologie ging (vgl. Schmittmann, K&R 2008 S. 83, 88). Dem BFH lagen nunmehr drei Revisionsverfahren zu dieser Thematik vor:
1.1 IT-Ingenieur
Der Stpfl. legte an der Berufsakademie S in der Studienrichtung „ Technische Informatik” die Abschlussprüfung erfolgreich ab. Ihm wurde der Titel „Diplom-Ingenieur (Berufsakademie)” verliehen. Nach der Berufsausbildung war er zunächst auf dem Gebiet der EDV im Angestelltenverhältnis und später selbständig tätig. Die Tätigkeit des Stpfl. bestand im Einzelnen darin, Rechnernetzwerke durch Installation und Konfiguration von Windows-Software einzurichten, zu betreuen, Störungen in Netzwerk zu beheben und die eingesetzte Software im Einzelfall zu modifizieren. Außerdem hatte er das System gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Die Überwachung der Server erfolgte mittels vom Stpfl. selbst entwickelter Hilfs- und Dienstprogramme. Als Systemadmi...